Gültige Normen und Vorschriften einhalten – immer auf der sicheren Seite sein

Die Wartung von Schornsteinanlagen und Abgassystemen ist gesetzlich durch geltende Normen vorgeschrieben: Regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, ist eine Begutachtung durch einen Sachkundigen fällig. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind ggf. auch kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten. Solche regelmäßigen Prüfungen helfen nicht nur dabei, überflüssige Kosten für teure Reparaturen zu vermeiden, sondern sorgen auch für die nötige Verkehrs- und Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Was gehört zur Zustandsüberwachung eines Schornsteins?

Von uns erhalten Sie eine Gesamtprüfung gemäß Prüfungsprotokoll und Richtlinien der Berufsgenossenschaften. Während einer Zustandsprüfung werden technische Daten erfasst und eine visuelle Standsicherheits-Überprüfung durchgeführt. Besonders chemische Elemente können sich stark auf den Zustand eines Schornsteins auswirken. Des Weiteren bieten wir eine Prüfung von:

  • Steigschutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Fundament des Schornsteins und dessen Schornsteinverankerung
  • Schwingungsdämpfern und deren Dichtigkeit
  • Blitzschutzkontrolle
  • Anbindungen an Wand oder Stahlgerüst
  • Wanddickenmessungen des Tragrohres

 

Mann bei Industrie-Schornstein-Wartung

Unsere Leistungen für Sie:

  • Zustandsüberwachung Ihres Schornsteins nach DIN-Norm
  • Umfassender Bericht zum Zustand des Schornsteins
  • Empfehlungen für Instandhaltung und Reparaturen
  • Instandhaltung und -setzung der Schornstein-Anlagen
  • Komplette Inspektion mit dem LASA-Wartungsvertrag

 

Vorschriften zur Schornsteinprüfung

Auszug aus der DIN EN 13084 Absatz 7: Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Begutachtung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.

 

 

 

Prüfung auch bei stillgelegten Schornsteinen

Auch bei stillgelegten Schornsteinen und Abgassystemen muss die regelmäßige Inspektion gewährleistet sein zwecks der Verkehrssicherheit am Boden sowie zum Schutz angrenzender Gebäude. Die (Haftungs-)Risiken und Folgen werden in solchen Fällen oft unterschätzt: Während der Reststandzeit können erhebliche Bauwerkschäden am stillgelegten Schornstein entstehen, die kurzfristig zur Gefährdung der Sicherheit führen können.

 

Zustandsüberwachung eines Schornsteins muss protokolliert werden

Im Rahmen der Inspektion eines Abgassystems ist ein Bericht zu erstellen: Dies ist ebenfalls in unseren Leistungen inbegriffen. Hierbei wird im Abstand von zwei Jahren der Betrieb und der Zustand des Schornsteins protokolliert und es werden Empfehlungen zur Instandhaltung verfasst: Alle erhobenen Daten halten wir im Protokoll wie vorgeschrieben fest. Auf Wunsch übernehmen wir nach einer Zustandsüberwachung eines Schornsteins die nötigen Instandsetzungs-Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Rundum sorglos dank des LASA-Wartungsvertrags

Der LASA-Wartungsvertrag beinhaltet die Begutachtung und Wartung der Schornsteinanlage sowie der Absturzsicherung an Ihrem Schornstein. Dabei brauchen Sie sich nicht um die Einhaltung der Prüfintervalle zu kümmern: Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen immer auf der sicheren Seite ist.

Hinweis:

Stahlschornsteine wurden seit August 1973 nach den Vorgaben der DIN 4133 errichtet. Es folgten die Ausgaben vom November 1991 und dann die DIN V 4133 vom Juli 2007. Diese wurde im Dezember 2010 vom DIN mit der Begründung zurückgezogen, dass es jetzt eine europäische Norm dafür gäbe, die EN 1993-3-2, und einen zugehörigen nationalen Anhang DIN EN 1993-3-2/NA.

 

Schornstein mit regelmäßiger Industrie-Schornstein-Wartung