Was gehört zur Zustandsüberwachung eines Schornsteins?
Von uns erhalten Sie eine Gesamtprüfung gemäß Prüfungsprotokoll und Richtlinien der Berufsgenossenschaften. Während einer Zustandsprüfung werden technische Daten erfasst und eine visuelle Standsicherheits-Überprüfung durchgeführt. Besonders chemische Elemente können sich stark auf den Zustand eines Schornsteins auswirken. Des Weiteren bieten wir eine Prüfung von:
- Steigschutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Fundament des Schornsteins und dessen Schornsteinverankerung
- Schwingungsdämpfern und deren Dichtigkeit
- Blitzschutzkontrolle
- Anbindungen an Wand oder Stahlgerüst
- Wanddickenmessungen des Tragrohres
Unsere Leistungen für Sie:
- Zustandsüberwachung Ihres Schornsteins nach DIN-Norm
- Umfassender Bericht zum Zustand des Schornsteins
- Empfehlungen für Instandhaltung und Reparaturen
- Instandhaltung und -setzung der Schornstein-Anlagen
- Komplette Inspektion mit dem LASA-Wartungsvertrag
Vorschriften zur Schornsteinprüfung
Auszug aus der DIN EN 13084 Absatz 7: Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Begutachtung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.