Überprüfung von Steigschutzeinrichtungen

Um die Mitarbeitersicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, sollte der Steigschutz regelmäßig nach geltenden Normen überprüft werden. Die letzte Sachkundigen-Prüfung darf dabei nicht älter als ein Jahr sein, wenn nicht kürzere Fristen festgelegt sind.

Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zur Überprüfung des Steigschutzes zu vereinbaren.

 

Überprüfung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Dies muss entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate erfolgen.

Überprüfung von ortsfesten Leitern:

Vor jedem Besteigen ist die Steigleiter vom unterwiesenen Benutzer durch Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers. In der Regel empfiehlt sich die jährliche Prüfung; je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert (z.B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z. B. in aggressiver Umgebung) werden. Die Prüfungen sind von einem Sachkundigen durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.