Überprüfung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Dies muss entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate erfolgen.